Beschwerde gegen Psychomaticx

  • Guten Morgen , Mittag oder Abend . Hiermit beschwere ich mich gegen die Entscheidung von Psychomaticx mich zu verwarnen weil ich zu meiner Meinung stehe . Ich berufe mich auf Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundes Republik Deutschland oder anders gesagt der Meinungs freiheit. Für alle die damit nicht viel anfangen können hier nochmal die Erklärung :

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung

    Soviel dazu . Mir wurde mein Mund prinzipiell verboten und ich durfte nicht schreiben das ich die Forenverwaltung in manchen bereichen Inkompetent finde . Ich will anmerken das ich das ganze hier in Afrika schreibe und mir als Soldat platzt einfach der Arsch wenn jemand etwas bricht was ich versuche zu verteidigen (das Grundgesetz) . Ich bin ein Mensch der allgemein bis zum Schluss seine Meinung vertritt aber wenn mir die Meinungsfreiheit genommen wird muss ich dort was einleiten . Ich will auch anmerken das das mies bestraft werden kann und ich rede vom Gesetzlichen .

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    Wegen dieser Aussage wurde ich Verwarnt da ich mich wohl nicht frei äußern darf.

    Was versuche ich eigentlich mit dieser Beschwerde zu erreichen ? Da mir der Mund verboten wurde und somit das Grundgesetz gebrochen wurde , bitte ich drum das die Verwarnung gelöscht wird . Ich bin ja noch so höflich und möchte nicht gleich das er gekickt wird oder so .

    Schonmal im vorraus : Sorry für den ganzen Salz gehalt in dieser Beschwerde nur habe ich eigentlich besseres hier unten zu erledigen.

    P4sca1

    Law

  • Nur um etwas zu klären für Unwissende und "Jura-Profis":

    Wir berufen uns hier auf das BGB.

    Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. (Verweis §903 BGB)

    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. (Verweis §1004)

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  • Nur um etwas zu klären für Unwissende und "Jura-Profis":


    Wir berufen uns hier auf das BGB.


    Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. (Verweis §903 BGB)

    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. (Verweis §1004)

    Müll , ändert nix dran das ich mich nicht äußern durfte.

  • Zusatz:

    Es wurden im gleichen Thread ca. 5 weitere Beiträge von dir gelöscht, da du gegen andere Regeln unseres Forums verstoßen hast und somit habe ich mich, als derzeit anwesende Forenverwaltung, dazu gezwungen gefühlt dem entgegenzuwirken.

    Bei sonstigen Fragen stehe ich trotzdem jederzeit bereit.

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  • Zusatz:


    Es wurden im gleichen Thread ca. 5 weitere Beiträge von dir gelöscht, da du gegen andere Regeln unseres Forums verstoßen hast und somit habe ich mich, als derzeit anwesende Forenverwaltung, dazu gezwungen gefühlt dem entgegenzuwirken.


    Bei sonstigen Fragen stehe ich trotzdem jederzeit bereit.

    Sonstige Regeln ? Du meinst wohl das ich nem guten Freund von mir ein Dafür für seine Bewerbung gegeben habe ? Lächerlich .

  • Müll , ändert nix dran das ich mich nicht äußern durfte.

    Wir verbieten hier grundsätzlich niemanden seinen Mund, sofern er sich an die Regeln innerhalb unseres Forums hält.

    Da dies dir jedoch nicht möglich war (?), musstest du wohl oder übel mit den Konsequenzen leben.

    Falls du weiterhin ein Problem mit mir/ meiner Vorgehensweise hast und dies nicht mit mir klären möchtest, dann wende dich am besten an EGM Prophet oder P4sca1

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  • Wir verbieten hier grundsätzlich niemanden seinen Mund, sofern er sich an die Regeln innerhalb unseres Forums hält.

    Da dies dir jedoch nicht möglich war (?), musstest du wohl oder übel mit den Konsequenzen reden.


    Falls du weiterhin ein Problem mit mir/ meiner Vorgehensweise hast und dies nicht mit mir klären möchtest, dann wende dich am besten an EGM Prophetoder P4sca1

    Immer noch Lächerlich , du bist halt genau so wie WCAR in meinen Augen inkompetent was die Forenverwaltung betrifft.

  • Eine unbegründete Anschuldigung der Inkompetenz einer anderen Person gegenüber ahnde ich mit derselben Strafe wie Provokation/Beleidigung einer anderen Person in unserem Forum.

    Niemand hat dir deine Meinung verboten (?).

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  • Eine unbegründete Anschuldigung der Inkompetenz einer anderen Person gegenüber ahnde ich mit derselben Strafe wie Provokation/Beleidigung einer anderen Person in unserem Forum.


    Niemand hat dir deine Meinung verboten (?).

    Wenn du wissen willst warum ich dich und Wcar für Inkompetent halte dann schreib mir per Konversation , aber eine Meinung von mir in diesem Falle das ich euch Inkompetent finde mit einer Beleidigung gleichzusetzen ist schon wieder richtig Lächerlich aber ich habs garnicht anders erwartet . Und wenn ich schreibe das ihr Inkompetent seid bzw es ja noch einigermaßen umschreibe und das gelöscht wird verbietest du mir damit meine Meinung.

  • Ich schreibe seit gestern mit dir in der Konversation das Dafür und Dagegen zu Schreiben Kommentarlos gelöscht wird aufgrund der Forenregeln, dies hat nichts damit zu tun, das wir irgendwelche für mich "Unbekannten" Stimmen verbieten möchten.

    Es werden die Likes und Dislikes in den Bewerbungen gezählt, damit wird das eben auch zum Ausbruch gebracht, außerdem haben wir in deinem Thread einen Haufen Offtopic Kram gelöscht.

    Außerdem finde ich es eine Frechheit Ihn und mich als Inkompetent und schlecht Abzustempeln, das aber nur nebenbei.

    Ich finde diese Beschwerde leider nicht gut, da ich schon seit gestern Versuche dir das zu Erklären.

    PS: https://gyazo.com/61437a08a5785035fcc8af6163fefb96

    Gruß Wcar

  • Ich schreibe seit gestern mit dir in der Konversation das Dafür und Dagegen zu Schreiben Kommentarlos gelöscht wird aufgrund der Forenregeln, dies hat nichts damit zu tun, das wir irgendwelche für mich "Unbekannten" Stimmen verbieten möchten.


    Es werden die Likes und Dislikes in den Bewerbungen gezählt, damit wird das eben auch zum Ausbruch gebracht, außerdem haben wir in deinem Thread einen Haufen Offtopic Kram gelöscht.


    Außerdem finde ich es eine Frechheit Ihn und mich als Inkompetent und schlecht Abzustempeln, das aber nur nebenbei.


    Ich finde diese Beschwerde leider nicht gut, da ich schon seit gestern Versuche dir das zu Erklären.


    Gruß Wcar

    Die Regel sagt das alles gelöscht wird was den Inhalt nicht vorran treibt , aber ich habe ja mehrere Sachen genannt wie man oben lesen kann . Es wurde nur gelöscht weil ich jemanden als Inkompetent bezeichnet habe . Wenn es die Feststellung von Tatsachen ist, dann ist es eine subjektive Wertung und keine Beleidigung , will ich nur mal angemerkt haben.

  • 1. Du hast es, wie im Screenshot oben erkennbar, in keinster Weise umschrieben, sondern, ich zitiere, "*Hust inkompetent hust*".

    2. Verstoßen wir hier in diesem Forum gegen keines der Grundgesetze und falls du immer noch so sehr darauf beharrst würde ich dir raten einen Juristen deiner Wahl zu befragen, da ich selbst bereits versucht habe mit Verweisen dich vergebens dessen zu informieren.

    3. Die Forenregeln sind innerhalb einer Beschwerde gegen eine Forenverwaltung ebenso nicht außer Kraft gesetzt und deine Beiträge hier können gleichermaßen bestraft werden.

    Nur um etwas zu klären für Unwissende und "Jura-Profis":

    Wir berufen uns hier auf das BGB.

    Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. (Verweis §903 BGB)

    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. (Verweis §1004)

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  • 1. Du hast es, wie im Screenshot oben erkennbar, in keinster Weise umschrieben, sondern, ich zitiere, "*Hust inkompetent hust*".

    2. Verstoßen wir hier in diesem Forum gegen keines der Grundgesetze und falls du immer noch so sehr darauf beharrst würde ich dir raten einen Juristen deiner Wahl zu befragen, da ich selbst bereits versucht habe mit Verweisen dich vergebens dessen zu informieren.

    3. Die Forenregeln sind innerhalb einer Beschwerde gegen eine Forenverwaltung ebenso nicht außer Kraft gesetzt und deine Beiträge hier können gleichermaßen bestraft werden.

    Wieder falsch , zu Punkt 2 . Wenn ihr meine Meinung löscht in diesem falle das ich euch als Unfähig empfinde bricht ihr Artikel 5 des Grundgesetzes , da musst du mir jetzt auch nicht mit Haustieren kommen . By the way es ist immer noch eine Subjektive Wertung und keine Beleidigung ich beschwere mich ja nicht mal gegen die Dafür / Dagegen(s) , sondern gegen deine Verwarnung.

  • Ich habe mich kurz erkundigt, da du dich ja auf den Punkt der Meinungsfreiheit berufst. Jemanden als "inkompetent zu bezeichnen, ist an sich keine Beleidigung. Sollte dies aber in einem nicht-subjektivem Umfeld (hust inkompetent hust) geschehen, ist das keine subjektive Wertung mehr sondern eine Beleidigung. Wie das dann geahndet wird, ist der beleidigten Person überlassen.