Hallo Leser,
wie im Titel schon steht schlage ich hiermit vor einen kleinen aber bedeutenden Teil in der Exekutionsregel zu ändern.
Original:
Die Exekution von Klonen ist nurnoch auf dem Schlachtfeld unter Erlaubnis der im Moment höchsten Instanzen erlaubt. Darunter zählen mindestens 2 Commander. Der Exekutierte kann auf eigenen Wunsch eine Namensänderung vornehmen & somit ein "neues Leben" starten.
Was ich änder möchte ist folgend Markiert
Die Exekution von Klonen ist nurnoch auf dem Schlachtfeld unter Erlaubnis der im Moment höchsten Instanzen erlaubt. Darunter zählen mindestens 2 Personen ab dem Rang des Commander. Der Exekutierte kann auf eigenen Wunsch eine Namensänderung vornehmen & somit ein "neues Leben" starten.
Warum das Ganze ?
Nunja mir ist schon in einigen Events aufgefallen das wir Klone mit guten Gründen exekutieren wollten und alle Höchsten einverstanden waren,
da aber zu dieser Zeit die Voraussetzungen der 2 Commander nicht erfüllt war ging es nicht. Außerdem sehe ich keinen Grund warum gerade 2 Commander essentiell für
eine Exekution sein sollen und nicht genauso gut jeder andere Rang darüber.
Das was im großen und ganzen vielen Dank für das lesen und für konstruktive Kritik.