Den Jedi-Schatten kann man beitreten, sofern man die Prüfung des Ritters gemeistert hat.
Es ist nicht unbedingt notwendig anzufragen, ob man beitreten kann, aber es ist für euch vom Vorteil, wenn ihr dezent im RP zeigt, das ihr euer Können und eure Taten in eine Richtung eines Schatten gehen lassen wollt.
Zudem sind Kontakte zu anderen Jedi sehr hilfreich.
Rang | Beschreibung | Rollwert |
Schatten-Leiter | Höchste Stufe der Schatten, wird vom Rat ernannt | [20] |
Schatten-Elite | Bewiesen darin, eine zweite Stimme, eine Rechte Hand oder ein weiser Kopf zu sein, welcher jedoch "verstorben" ist. [Diesem Posten kann jedem zu teil werden, egal welcher Rang er in den Schatten davor hatte.] |
[30] |
Schatten-Meister | Bewiesene vollständige Bändigung aller Fähigkeiten und vom Leiter ernannt. [Der Rang des Meisters ist nur eine Voraussetzung, aber keine Vorgabe zur Ernennung] |
[40] |
Schatten-Wächter | Der Rang des Meisters, vom Hohen Rat der Jedi erhalten und sich durch Aufgabenerfüllung als ein Wahrer Wächter der Hellen Seite bewiesen, und vom Leiter Ernannt. [Der Rang des Meisters ist nur eine Voraussetzung, aber keine Vorgabe zur Ernennung] |
[50] |
Schatten-Ritter | Als würdig erwiesen und von einem Meister+ vorgeschlagen und vom Leiter ernannt, sowie geprüft. | [60] |
Schatten-Neuling | Aufnahme Lebendig durchgestanden und eingelernt wurden. | [80] |
- Der Schattenleiter muss über jede Prüfung oder Ausbildung eines Schattens in Kenntnis gesetzt werden
- Die Tarnfähigkeit darf nicht zu eigenen Zwecken bzw. grundlos missbraucht werden.
- Die Rangordnung innerhalb der Schatten muss unter den Schatten beachtet werden.
- Ein Doppellichtschwert darf nur von denen getragen werden, die einen zweiten Kristall (durch eine Kristallsuche) erhalten haben. Dies sollte immer von einem höherrangigem Schatten (Schattenleiter) vernommen werden.
- Eine Ausbildung zum Schatten darf nur von einem Schatten-Meister oder höher erfolgen. Über Ausnahmen muss der Schatten-Leiter entscheiden.
- Dem Wort eines höherrangigem Schatten ist folge zu leisten (im Bezug auf eine Mission oder Dinge, die die Jedi-Schatten betreffen. Ansonsten gilt die normale Rang-Reihenfolge). Gleichrangige Schatten (Schatten-Ordnung) haben einander keine Befehlsgewalt.
- Wird man von der Jünglingszeit zu einem Schatten ausgebildet, so wird man höchstwahrscheinlich bereits als Botschafter den Rang eines Schattens beanspruchen.
- Über die tatsächliche Aufnahme eines Schattens (z.B. durch eine Ausbildung) entscheidet ausschließlich der Schatten-Leiter. Ausnahmen darf nur der Leiter selbst festlegen.
- Der gegebene Rollwert zur Tarnung muss auch verwendet werden, um Artefakte zu zerstören (Rollboni werden zum Zerstören von Artefakten nicht beachtet!)
- Auf Funksprüche an Schatten, die nicht vom hohen Rat, dem Rat des ersten Wissens oder Schatten kommen, dürfen nicht verfolgt werden. Dies dient zur RP getreuen Geheimhaltung der Schatten. Zudem wird auf die Frage, oder aussage, das man doch ein Schatten sei nur ernst aber gelassen gesagt: "Ich bin ein Botschafter"
- Allgemein gilt, das der Orden der Schatten schon vor sehr langer zeit ausgestorben ist. Daher braucht ihr immer eine Ausrede, wer ihr seit, anstatt "Ich bin Schatten."
- Auf zusammenarbeite mit dem Rat des ersten Wissens wird geachtet, jedoch gebt ihr euch auch diesen nicht unter Normalen Umständen preis. Nur der Leiter ist offiziell für diesen Orden bekannt.
- Wer zu lange nicht Trainiert, oder sich aktiv zeigt, bei einem Vollem Orden, muss damit rechnen, das er via Passiv RP überfallen und das Gedächtnis gelöscht bekommt.
- NUR weil der Schattenorden gerade voll ist, heißt das nicht, das nicht nach weiteren Kandidaten, die man womöglich auch austauschen kann mit derzeitigen, gesucht wird.
- Wer in den Schatten ist, und bei einer, vom Leiter oder Elite festgelegten Mission (z.b. Das vernichten eines Artefaktes, oder das besuchen eines alten Sith Tempels) sterben solltet, wird dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder aus dem Schattenorden ausscheiden für diesen Char, oder auf Wunsch mit Neubewerbung einen neuen Jüngling Spielen. (Bei Ausschluss gilt die Regel, das ihr für immer schweige pflichtig seit.)
- Die Beförderung zum Elite setzt voraus, das ihr alle Kontakte und euer Ganzes Leben hinter euch lasst, und euch einen Neuen Namen sucht, und "versterben" müsst ohne das es einfach auffliegt. Danach spielt ihr unter neuen Namen den Gleichen jedi, nur halt mit dem Rang des Elite im Schattenorden.
Rang | Name | Doppellichtschwert | Spitz-/Codenamen | Teams |
Schatten-Leiter | Arik Live |
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Archivares | |
Schatten-Elite | Taio Dhar | X | Hand | |
Schatten-Meister |
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Schatten-Meister | Ruben | Comebag | ||
Schatten-Wächter | Rila Sindula | X | Neste | |
Schatten-Wächter | Jing De'kar |
Top | Circle | |
Schatten-Ritter | Jang De'kar | X | Circle | |
Schatten-Ritter | Jem Carstairs | X | Slighe
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Schatten-Ritter | ||||
Schatten-Neuling |
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Schatten-Neuling | ||||
Schatten-Neuling |
Die Aufgabe der Jedi-Schatten bestand darin, Hinweise über die Dunkle Seite der Macht und die Sith aufzuspüren und alles, was damit in Verbindung stand, zu zerstören. Sie waren Spione und Saboteure zugleich, um bei einer Entdeckung auch entsprechend handeln zu können. Jedi-Schatten waren stets auf ihre Mission fixiert, wodurch sie auch oft bedenkliche Kompromisse eingehen mussten, die für die moralisch orientierten Ordensmitglieder unausführbar wären.
Wenn man die Prüfung bestehen will, reicht dieses Wissen vermutlich nicht aus. Anderes müsst ihr jedoch selbst recherchieren. Außerdem steht euch das Archiv des Jedi-Tempels zur Verfügung.