Und da kommt das jetzige YouTube ContentID System dem Recht nahe.
Das jetzige System hat 60 Mio. Gekostet keine Ahnung was du da wieder für nen Müll laberst.
Meine Infos sind auf 100
Und da kommt das jetzige YouTube ContentID System dem Recht nahe.
Das jetzige System hat 60 Mio. Gekostet keine Ahnung was du da wieder für nen Müll laberst.
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Nochmal ne allgemeine Frage, meinem aktuellen Wissenstand zufolge sind kleinere Websites doch eben WEGEN dieser Unmachbarkeit und dem finanziellen Aspekt vom Gesetz ausgeschlossen, das Gesetz betrifft doch nur ausschließlich größere Firmen und Websites oder?
Wenn nicht, könnte mit bitte jemand die Quelle dazu angeben in der das Gegenteil behauptet wird, nicht das ich euch nicht Glauben schenken würde, nur hätte ich das gerne verifiziert.
Die drei Voraussetzungen sind, ein Umsatz unter 10 Millionen im Monat, unter 5 Millionen User im Monat und nicht älter als 3 Jahre. Um nicht betroffen zu sein musst du alle drei Sachen erfüllen.
Obwohl man sagen muss, das EGM vielleicht tatsächlich ausgeschlossen wäre.
Wie ist das P4sca1 , das Forum ist zwar schon älter. Aber das war doch zur längsten Zeit privat von dir. Also ist EGM sogesehen noch keine 3 Jahre, weil deine Firma nich nicht so lange besteht.
Darum gehts doch nicht. Geht darum, ob es unsere Hauptaufgabe ist urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten etc (siehe Anfang Rechtstext).
Ist auch Die Frage, ob man das Forum als Platform sehen kann. Wenn ich an Platform denke, kommt bei mir eher Twitter als erstes in den Kopf. EGM ist für mich nur eine informationsquelle mit austauschmöglichkeit. Oder auch einfach nur Forum.
Meine Infos sind auf 100
Das Entwickeln des System hat 60 Mio. gekostet,dass was du hier schreibst war die Inventition von Google 2018. Und das jetzige ConentID system ist auch nicht mega scheiße. Es ist halt einfach eine KI die nicht zwischen verschiedenen Gesetzen Entscheiden kann wie z.b. Das Zitieren von bestimmten Video-Abschnitten.
Und kannst du nicht mit allen Sachen in einem Kommentar antworten?
Das Entwickeln des System hat 60 Mio. gekostet,dass was du hier schreibst war die Inventition von Google 2018. Und das jetzige ConentID system ist auch nicht mega scheiße. Es ist halt einfach eine KI die nicht zwischen verschiedenen Gesetzen Entscheiden kann wie z.b. Das Zitieren von bestimmten Video-Abschnitten.
Und kannst du nicht mit allen Sachen in einem Kommentar antworten?
Das größte Problem ist, dass die KI niemals zwischen Satire und Contentdiebstahl unterscheiden können wird...
Die KI die sowas erkennt gibt's vielleicht in 20 Jahren, aber viele Experten sind davon überzeugt, dass Artikel 11 und 13 technisch unmöglich sind.
Und ja: Das jetzige ContentID System ist scheiße. Es kommen immernoch ganze Filme illegal auf YouTube und müssen von Hand gesperrt werden. Aber deswegen gleich das Internet innerhalb der EU sperren?
Vielleicht wäre das hier was für EGM ? https://foren-gegen-uploadfilter.eu/ P4sca1
Vielleicht wäre das hier was für EGM ? https://foren-gegen-uploadfilter.eu/ P4sca1
Sind da schon dabei.
Das Entwickeln des System hat 60 Mio. gekostet,dass was du hier schreibst war die Inventition von Google 2018. Und das jetzige ConentID system ist auch nicht mega scheiße. Es ist halt einfach eine KI die nicht zwischen verschiedenen Gesetzen Entscheiden kann wie z.b. Das Zitieren von bestimmten Video-Abschnitten.
Und kannst du nicht mit allen Sachen in einem Kommentar antworten?
Ich vergesse zu antworten wenn ich weiterlesen. Und ich weiß nie wann das netzt weg ist.
Sind da schon dabei.
Macintosh jetzt bist du auch gegen Artikel 13
ein Umsatz unter 10 Millionen im Monat
Das heißt ja dann EGM wäre vom Gesetz betroffen, so ne scheiße. Weil wie jeder weiß schwimmt Pascal in einem Pool mit 10 Millionen Euro Zuhause und der muss aus Hygienegründen jeden Monat neu befüllt werden.
Wie viele Leute das überdramatisieren. Ich denke in einem Gaming Forum wird es maximal darauf belaufen das alle Post überprüft werden müssen die verfasst werden. Der Grundgedanke hinter Artikel 13 ist halt nicht schlecht nur die Umsetzung sehr Realitätsfern.
Ach du überprüfst dann für uns jeden einzelnen ? Mit recherche nach Urheber,lizens etc. und du tust wenn das nicht klappt p4sca1 die software zahlen ?
Ist auch Die Frage, ob man das Forum als Platform sehen kann.
rechtlich: ja
Ach du überprüfst dann für uns jeden einzelnen ? Mit recherche nach Urheber,lizens etc. und du tust wenn das nicht klappt p4sca1 die software zahlen ?
Pascal wird sich keine Software kaufen, WTF. Der Forenverwaltung muss hierbei einfach vertraut werden und diese müssen wenn es durchkommt einfach alles überprüfen. Pascal verdient keine aber Millionen, sowas würde EGM einfach ruinieren.
Pascal wird sich keine Software kaufen, WTF. Der Forenverwaltung muss hierbei einfach vertraut werden und diese müssen wenn es durchkommt einfach alles überprüfen. Pascal verdient keine aber Millionen, sowas würde EGM einfach ruinieren.
genau richtig (da war ein BISCHEN sarkasmus mit drin) aber hier ist keiner 24 h angestellt. und jeder beitrag müsste freigeschalten werden ... bei unserer geschwindigkeit ist das doch kein kleiner zeitaufwand.
EGM fällt wahrscheinlich nicht mal unter Art. 13 dadurch dass wir kein Profit mit der Organisation und Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verdienen. Also wir schalten keine Werbung. Deswegen müssen wir auch keine Inhalte überprüfen, bevor diese veröffentlicht werden.
rechtlich: ja
Okay. Danke.
EGM fällt wahrscheinlich nicht mal unter Art. 13 dadurch dass wir kein Profit mit der Organisation und Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verdienen. Also wir schalten keine Werbung. Deswegen müssen wir auch keine Inhalte überprüfen, bevor diese veröffentlicht werden.
Die bedinungen sind doch:
Wir sind aber älter als 3 Jahre (allein weil es leute gibt die nach Profil vor 3 jahren beigetreten sind und es geht ja um das alter von Platformen, nicht um das alter der betreibenden Firma)
Die bedinungen sind doch:
- nicht älter als 3 jahre
- Nicht mehr als so und so viel umsatz
- nicht über user von so und so
Wir sind aber älter als 3 Jahre (allein weil es leute gibt die nach Profil vor 3 jahren beigetreten sind und es geht ja um das alter von Platformen, nicht um das alter der betreibenden Firma)
Nein das was Airfox sagt ist richtig meines Wissens nach sind wir von dem nicht betroffen kann sich aber noch ändern da es nur eine Richtlinie ist.
Die bedinungen sind doch:
- nicht älter als 3 jahre
- Nicht mehr als so und so viel umsatz
- nicht über user von so und so
Wir sind aber älter als 3 Jahre (allein weil es leute gibt die nach Profil vor 3 jahren beigetreten sind und es geht ja um das alter von Platformen, nicht um das alter der betreibenden Firma)
Ich stimme John eigentlich nie zu, ich betone nie. Aber in diesem Fall hat er Recht, wir sind in folgendem eingeschränkt:
Die Bedingungen sind konkret gesagt:
Zum Vergleich habe ich gesehen, dass diese Seite mindestens seit 2015 besteht, zwar keinen Umsatz in dieser Höhe abwirft, aber hingegen haben wir bereits 85.000 Besucher (Seitenaufrufe) im Januar 2019 generiert (das ist kein genauer Wert, sondern ein Richtwert). Ebenso muss beachtet werden, dass nicht nur drei der Kriterien staffinden müssen, sondern ein einziger reicht und das ist wie John bereits sagte - dass diese Website mindestens 3 Jahre alt ist.
Die bedinungen sind doch:
- nicht älter als 3 jahre
- Nicht mehr als so und so viel umsatz
- nicht über user von so und so
Wir sind aber älter als 3 Jahre (allein weil es leute gibt die nach Profil vor 3 jahren beigetreten sind und es geht ja um das alter von Platformen, nicht um das alter der betreibenden Firma)
Ich bitte dich den Text selbst zu lesen.
Das, was du genannt hast, sind Ausnahmen für Paragraph 4 Punkt (b), der besagt, dass man die Inhalte, die gemeldet wurden sind, nicht öffentlich gemacht werden sollen.
Ich bezieh mich auf die Definition eines online content sharing service providers:
Zitat von EU-Urheberrechtsreform Entwurf - Artikel 2 Absatz 5"‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes"
Nur für diese gelten die Regelungen, welche in Artikel 13 Paragraph 4 genannt werden, sowie die Pflicht zur Lizenzierung von copyrighted Material, welches in Paragraph 1 genannt ist.
___________________
.smitty
Aber in diesem Fall hat er Recht, wir sind in folgendem eingeschränkt:
Memes - da diese meist auf Urhebeberrechten basieren (so weit wir bisher wissen)
Nein. Selbst wenn das Forum unter "online content sharing service provider" fällt, dann trifft das hier nicht zu.
In Artikel 13 wird im Paragraphen 5 zugesichert, dass Parodien, Kritiken, Reviews, Zitate, Karikaturen usw. davon ausgenommen sind. Bedeutet, dass copyrighted Material trotzdem noch für solche Zwecke verwendet und gezeigt werden darf.
Zitat von EU-Urheberrechtsreform - Artikel 13 Paragraph 5
5. The cooperation between online content service providers and rightholders shall not result in the prevention of the availability of works or other subject matter uploaded by users which do not infringe copyright and related rights, including where such works or subject matter are covered by an exception or limitation. Member States shall ensure that users in all Member States are able to rely on the following existing exceptions and limitations when uploading and making available content generated by users on online content sharing services:
a) quotation, criticism, review,
b) use for the purpose of caricature, parody or pastiche.
Signaturen, wie beispielsweise coole Star Wars Gifs (siehe 1.)
Wenn EGM nicht unter Artikel 13 fällt, weil wir unsere Inhalte nicht monetarisieren, dann nein.
Die Bedingungen sind konkret gesagt:
Plattformen und Seiten sind vom betreffenden Artikel ausgenommen, die weniger als drei Jahre alt sind
[...] die unter zehn Millionen Euro Jahresumsatz haben
[...] die weniger als 5 Millionen Unique Visitors pro Monat verzeichnenZum Vergleich habe ich gesehen, dass diese Seite mindestens seit 2015 besteht, zwar keinen Umsatz in dieser Höhe abwirft, aber hingegen haben wir bereits 85.000 Besucher (Seitenaufrufe) im Januar 2019 generiert (das ist kein genauer Wert, sondern ein Richtwert). Ebenso muss beachtet werden, dass nicht nur drei der Kriterien staffinden müssen, sondern ein einziger reicht und das ist wie John bereits sagte - dass diese Website mindestens 3 Jahre alt ist.
Das sind nicht die Bedingungen, sondern die Ausnahmen für den Paragraphen 4 Punkt (b).