§7.4 Besitz von nicht zugewiesener Ausrüstung Der dauerhafte Besitz von Ausrüstung, die dem Soldaten nicht zugewiesen wurde ist strafbar. (Addendum 3 - Ausrüstung der Großen Armee der Republik) Die Strafminuten werden steigen
schön, dass man einen Paragraphen zitieren, ihn aber selber nicht durchlesen kann