Willkommen zu dem Informationsbeitrag der Ausbilder. Wir sind ein Komitee welches sich um die IC und OOC Ausbildung neuer Rekruten auf dem Server kümmert. Erkennen kann man die Ausbilder an dem Blauen A und die Mentoren an dem Roten A auf der Tabliste auf dem Server.
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Wie trete ich den Ausbildern bei? |
Du kannst OOC auf einen Ausbildermentor zukommen. Ihr startet mit einer Testzeit, mit Bestehen der Testzeit wird man fester Ausbilder. Mit Geduld, Engagement und Kompetenz besteht die Möglichkeit sich innerhalb der Ausbilder hoch zu Arbeiten. |
Voraussetzungen |
►Erfahrung auf dem CW:RP Server ►Kenntnisse über das CW:RP Regelwerk ►Kenntnisse über Forum und Teamspeak. ►Geduld ►gute Mikrofonqualität ►geistige Reife |
§1 Verhalten der Komiteemitglieder
- §1.1 Die Mitglieder des Ausbilderkomitees sind dazu verpflichtet, sich stets freundlich, zuverlässig und respektvoll gegenüber den Spielern und anderen Community-Mitgliedern zu verhalten.
- §1.2 Alle Mitglieder des Ausbilderkomitees sind dazu verpflichtet, das Server-Regelwerk jederzeit zu befolgen.
- §1.3 Wenn ein Mitglied des Ausbilderkomitees Sanktionen im Zusammenhang mit §1.2 erhält, ist es verpflichtet, diese unverzüglich und eigenständig der Komiteeleitung zu melden.
§2 Ausrüstung
- §2.1 Taser und Handschellen dürfen ausschließlich während der Ausbildung und nur bei absoluter Notwendigkeit eingesetzt werden. Die Entscheidung über die absolute Notwendigkeit liegt im Ermessen des Ausbilders. Im Falle einer Beschwerde obliegt die Entscheidung der Notwendigkeit bei der Komiteeleitung sowie seiner Stellvertretung.
- §2.2 Die Rüstungsattachments dürfen nach der aktuellen Kleiderordnung getragen werden.
§3 Ausbildung & Aktivität
- §3.1 Jedes Mitglied des Ausbilderkomitees ist verpflichtet, innerhalb eines Monats mindestens 2 vollständige Ausbildungen durchzuführen.
- §3.2 Es gilt eine allgemeine Ausbildungszeit für alle Ausbilder. Die Ausbildungszeit erstreckt sich täglich von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dieser Zeitraum entfällt für Ausbilder, die sich gerade in einer Fortbildung oder Rekrutierung befinden.
- §3.3 Wenn ein Mitglied des Ausbilderkomitees die Aktivitätspflicht aus §3.1 nicht erfüllen kann, ist es verpflichtet, sich im dafür vorgesehenen Spreadsheet abzumelden.
- §3.4 Abmeldungen mit einer Dauer von 4 Wochen oder länger müssen mit der Komiteeleitung oder stellvertretenden Leitung des Ausbildungskomitees abgestimmt werden.
- §3.5 Ausbildungen und Lists dürfen ausschließlich im Ausbilder Char gemacht werden.
§4 Komiteebesprechungen
- §4.1 Komiteebesprechungen finden, nur wenn sie vorher angekündigt werden, statt. Für diese Besprechungen kann im Vorfeld von der Komiteeleitung eine Anwesenheitspflicht angekündigt werden.
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