Eingeführt wurde der Begriff als „Paedophilia erotica“ 1886 durch den Wiener Psychiater Richard von Krafft-Ebing in dessen Schrift Psychopathia sexualis.[1] Im Wesentlichen ist es bei seiner Definition geblieben. Für Pädophilie werden folgende Merkmale aufgeführt:
- Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechtsreifung befinden.
- Das sexuelle Interesse ist dabei primär, das heißt ausschließlich bzw. überwiegend und ursprünglich, auf Kinder ausgerichtet.
- Das sexuelle Interesse ist zeitlich überdauernd.
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