Kleines Beistpiel: Ein Commander schlägt einen Private mit seinen Fäusten 1 - 2 mal. - Ein ST sieht das und darf dementsprechend den Commander sofort Tazern, in Handschellen legen, auf §8.1 Anklagen und Verurteilen. Völlig egal ob der PVT (Das "Opfer) den Commander anklagen will oder nicht.
Ich nehme da mal die Worte meines Ausbilders im RL in den Mund: Ein Vorgesetzter, der zur Gewalt greifen muss, um seine Untergebenen in Reih' und Glied zu halten, ist sein Geld nicht Wert.
Ich finde, dass ST nach dem typischen "Wo kein Kläger, da auch kein Richter" Prinzip handeln sollten.
Wenn du vor Polizisten eine Person verschlägst bekommst du auch nicht unbedingt eine Anzeige von der Person.
Das wird ganz normal an die Staatsanwaltschaft als Delikt gemeldet und dann bekommst du deinen gelben Brief.
Da die ST auf dem Server aber Exekutive und Judikative sind bleibt eben der Schritt zum Staatsanwalt aus und du bekommst dein Urteil gleich...
Zudem sollte es ebenfalls wieder eine legitime Weise geben, eine Person einfach nur mündlich zu verwarnen.
Hier bestand das Problem der Nachvollziehbarkeit.
Mündliche Verwarnungen sind nunmal nirgends dokumentiert und dadurch wird die Nachvollziebarkeit, wie viele Warnungen schon ausgesprochen wurden, für den behandelnden LEO sehr schwer.