Hallo Lugga,
das Community
Management, als zuständige Instanz, hat sich über deinen Antrag, welcher einen
Einspruch beinhaltet, beraten.
Wichtig hierbei ist
zu bedenken, dass bei einem Einspruch eine Fehlentscheidung der aussprechenden
Instanz zu Grunde liegen muss.
Hierbei plädierst du
in erster Linie darauf, dass die Sanktion als Solche ein Missstand
(unrechtmäßig) sei, sowie dass du im "Ziel" der Forenverwaltung
stehen würdest.
Wie ernst dir
hierbei der Antrag ist, lässt sich aufgrund deiner geschriebenen Sprache,
welche die Szenerie eher ins lächerliche zielt, nur schwer fest machen.
Wir haben die
Sanktion selbstverständlich geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass
- "nahezu" ein Jahr Straffreiheit niemandem eine weiße Weste verschaffen
- die Schuldsprechung im Zusammenhang mit dem geahndete Regelverstoß valide ist
- du bereits einige Verstöße gegen die selbe Regel(n) begangen hast, und offensichtlich keine Lehre daraus ziehst
- eine eindeutige und unmissverständliche Vorwarnung auf Verbannung bei Wiederholungstat besteht
weshalb wir diesen
Einspruch ABLEHNEN und die Forenverwaltung Recht behält. Dir bleibt dein Recht
auf Entschuldigung, welches, sollte sich die Forenverwaltung nicht
umentschieden haben, ab dem 9. Mai 2022 in Kraft tritt.
Zusatz:
Die von dir
beschriebene, "offene Kritik" solle laut Definition immer eine
"Verbesserung" zum Ziel haben, was wir in der öffentlichen, nicht
sachlichen, Denunzierung, und dem suggerierten Entzug auf öffentliche
Meinungsäußerung, in keiner Weise erkennen oder nachvollziehen können. Deshalb
hoffen wir auf eine Besserung im Umgang mit deinem sozialen Umfeld in deiner
potentiellen weiteren Zukunft auf EGM, aber auch im weiteren Lebensverlauf.
Mit freundlichen
Grüßen
Dein Community
Management