RSGB Addendum 10 - Air Traffic Control

  • In diesem Addendum ist das Air Traffic Control System der Großen Armee der Republik beschrieben.

    Wer ist für die ATC zuständig?

    • Die ATC wird von den CTP ab dem Rang des Lance Corporals und von der Navy übernommen.
    • Die Clone Trooper Pilots sorgen für die allgemeine Ordnung im Luftraum und die Einhaltung der Anwesenheitspflicht im Luftverkehrsfunk.
    • Die Republic Navy verteilt Start- und Landeerlaubnis.
    • Sofern eine Partei der ATC nicht anwesend ist oder keine Zeit hat, darf die Aufgabe der anderen Partei übernommen werden.

    1. Lande - und Starterlaubnis

    • 1.1 Starterlaubnis: Um starten zu können, muss immer ein Grund angegeben werden. Bei Notfällen oder 10-00 muss keine Starterlaubnis angefordert werden. Sollte die Air Traffic Control nicht besetzt sein darf ohne Erlaubnis gestartet werden, für Umparken (das Militärgelände wird nicht verlassen) muss keine Starterlaubnis angefordert werden.
    • 1.2 Landeerlaubnis: Um landen zu können, muss der Landecode angegeben werden. Bei Notfällen oder 10-00 muss keine Landeerlaubnis angefordert werden. Sollte die Air Traffic Control nicht besetzt sein, darf ohne Erlaubnis gelandet werden für Umparken (das Militärgelände wird nicht verlassen) muss keine Landeerlaubnis angefordert werden.

    2. Entzug von Fluglizenzen

    • Lieutentant+ der Clone Trooper Pilots oder Commander+ der Republic Navy dürfen Militärangehörige eine Fluglizenz temporär für bis zu 14 Tage entziehen. Dies wird bei der Navy Dokumentiert.

    3. Wahrung der Lufthoheit

    • Zur Wahrung der Lufthoheit ist es Militärpiloten gestattet, Anweisungen den Piloten zu geben wie die Identifikation oder das Landen des Flugzeuges an einer bestimmten oder unbestimmten Stelle. Als letztes Mittel im Rahmen ihres Schutz-Bewachungs- und Verteidigungsauftrages ist es Militärpiloten gestattet, die Bewaffnung einzusetzen.