RSGB Addendum 1 - LEO Supervisor

  • In diesem Addendum ist das LEO Supervisor System der Großen Armee der Republik beschrieben.

    Allgemein:

    • Die LEO-Supervisor (LEOS), sind eine Gruppe aus Personen, die zur Kontrolle von Straffällen erweiterte Rechte erhalten.
    • Ein LEOS kann man als Mitglied einer Haupteinheit, einer Unterstützungseinheit, der Jedi, der Navy oder Senatskommandos werden.
    • Ihre Hauptaufgabe ist es, bei Festnahmen durch die ST, als neutraler Überwacher beizuwohnen und wenn nötig als “Richter” die Entscheidungen zu korrigieren.
    • Außerdem können sie, unter gewissen Bedingungen, die Aufgaben dieser als Hilfs-LEO temporär übernehmen.
    • Funks an ST werden von einem LEO-Supervisor ebenfalls empfangen.

    Regeln:

    1. LEO-Supervisor müssen stets von einer neutralen Position aus handeln.
    2. LEO-Supervisor dürfen Straftaten, die durch LEO begangen werden, als LEO übernehmen und werden dadurch zu den agierenden LEO dieses Falles.
    3. Die Entscheidung eines LEO-Supervisors ist endgültig. (OOC: Fehlentscheidungen werden OOC, mit dem LEOS Rat geklärt.)
      1. Dies bezieht sich nicht auf Entscheidungen, die ein LEO-Supervisor als Hilfs-LEO trifft.
    4. Die Festnahme eines LEO-Supervisors durch einen LEO oder Hilfs-LEO muss an den LEOS Rat gemeldet werden.
    5. Der Missbrauch von LEO-Supervisor Rechten für eigene oder die Zwecke anderer, die nicht im Sinne des RSGB stehen, ist verboten.
      1. Ein LEO-Supervisor darf KEINE Fälle bearbeiten, die als Angeklagten ein Mitglied seiner Einheit beinhalten (Fraktion und Zusatzfraktion; Ausnahme: ST Zusatzfraktion des LEOS)
        1. Dies bezieht sich NUR auf das Agieren als LEO-Supervisor, nicht auf die Arbeit als LEO oder Hilfs-LEO.
    6. Die Nutzung von [Status 3] als Bestätigung von [Status 5] ist verpflichtend.
    7. LEO-Supervisor dürfen nur als Hilfs-LEO agieren, wenn:
      1. Ein LEO eine Straftat begeht.
      2. Sie von einem LEO zur Unterstützung hinzugerufen wurden.
      3. Kein LEO verfügbar ist.

    LEOS Rat:

    • Der LEOS Rat besteht aus 3-5 Personen.
      • Der LEOS Rat muss immer aus Mitgliedern von mindestens 3 Einheiten bestehen, wobei eine Einheit maximal 2 Mitglieder stellen darf.
      • Die Besetzung des Rates wird vom Obersten Gericht zugeteilt. (OOC: Regelkomitee)
        • Eine Person muss LEOS sein, um in den LEOS Rat gewählt zu werden.
        • Der ST Commander ist immer Mitglied des Rates
    • Die Mitglieder des LEOS Rates entscheiden mit einer 60 % Mehrheit über Beschwerden und Sanktionen.
      • Der LEOS Rat hat die volle Autorität, Personen den LEOS zu verweisen.
    • LEOS Ausbilder werden vom LEOS Rat gewählt.
      • Alle Mitglieder des LEOS Rates sind Ausbilder.

    Aufnahmebedingungen:

    • Die verfügbaren Slots werden durch die Primärfraktion des LEOS bestimmt:
      • Alle Haupteinheiten, Unterstützungseinheiten und Senatskommandos haben generell eine Slotlimitierung von 3 LEOS
        • Mindestrang: Staff Sergeant
      • Navy und Jedi haben eine Slotlimitierung von 8 LEOS
        • Mindestrang: Lieutenant (RN) / General (Jedi) / Cin Drallig
      • Die ST haben keine Slotlimitierung
        • Mindestrang: Staff Sergeant

    Fortbildung:

    • Um ein LEO-Supervisor zu werden, muss ein Mitglied der oben genannten Fraktionen zwei Fortbildungen bei einem LEO-Supervisor Ausbilder abschließen.
      • Vorher muss die Alpha-Forbildung der ST bestanden sein.
    • Bei dem Nichtbestehen eines Teils kann dieser entsprechende Teil nach sieben Tagen ein zweites Mal wiederholt werden. Fällt man erneut durch, kann erst nach einem Monat eine Wiederholung durchgeführt werden.
    • Die Ausbildung zum LEOS besteht aus zwei Fortbildungen:
      • Theoretische Fortbildung
        • Hier werden die Informationen aus dem RSGB und seinen Addenden aufgelistet.
      • Praxis Fortbildung
        • Hier wird der Teilnehmer mit einer LEOs Situation konfrontiert, wo ein Straftäter einen Supervisor bezüglich des Fehlverhaltens des ST anfordert. Hierbei muss erkannt werden, ob der ST Fehlverhalten vorgewiesen hat und wie damit umgegangen wird.