RSGB Addendum 1 - LEO Supervisor

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  • In diesem Addendum ist das LEO Supervisor System der Großen Armee der Republik beschrieben.

    Allgemein:

    • Die Stoßtruppen - Supervisor (STS), auch bekannt als LEO-Supervisor im Militärgesetzbuch, sind eine Gruppe aus Personen, die zur Kontrolle der ST erweiterte Rechte erhalten.
    • Ein STS kann man als Mitglied der Jedi, der SWT, der FC oder der ST werden.
    • Ihre Hauptaufgabe ist es, bei Festnahmen durch die ST, als neutraler Überwacher beizuwohnen und wenn nötig als “Richter” die Entscheidungen zu korrigieren.
    • Außerdem können sie, bei Abwesenheit der ST, die Aufgaben dieser als LEO temporär übernehmen, bis diese wieder anwesend sind.
    • Sie können auch von einem LEO als Hilfs-LEO hinzugerufen werden, wenn weitere LEO benötigt werden.
    • Funks an ST werden von einem LEO-Supervisor ebenfalls empfangen.

    Regeln:

    1. LEO-Supervisor müssen stets von einer neutralen Position aus handeln.
    2. LEO-Supervisor dürfen Straftaten, die durch LEO’s begangen werden, übernehmen und werden dadurch zu den agierenden LEO dieses Falles.
    3. Die Entscheidung eines LEO-Supervisor sind endgültig. (OOC: Fehlentscheidungen werden OOC mit der entsprechenden Einheitsleitung geklärt.)
      1. Dies bezieht sich nicht auf Entscheidungen die ein LEO-Supervisor als Hilfs-LEO trifft.
    4. Festnahmen eines LEO durch einen LEO-Supervisor müssen an die Führungsebene des LEO gemeldet werden.
    5. Wenn ein LEO-Supervisor sich an einem Fall beteiligt, hat er das Recht das Strafmaß zu korrigieren.
    6. Der Missbrauch LEO-Supervisor Rechten für eigene oder die Zwecke anderer, die nicht im Sinne des RSGB stehen ist verboten.
      1. Ein LEO Supervisor darf KEINE Fälle bearbeiten, die als Angeklagten ein Mitglied seiner Einheit beinhalten (Fraktion und Zusatzfraktion)
    7. Die Nutzung von [Status 3] als Bestätigung von [Status 5] ist verpflichtend.
    8. LEO-Supervisor dürfen nur selbst als LEO agieren wenn:
      1. Ein LEO eine Straftat begeht.
      2. Sie von einem LEO zur Unterstützung hinzugerufen wurden.
      3. Kein LEO verfügbar ist.
    9. Bei der Aufnahme eines neuen LEO-Supervisors muss dies innerhalb von drei Tagen unter dem Einheitsbeitrag der ST geschrieben werden.
    10. LEO Supervisor können entweder durch Entscheid ihrer Führungsebene entfernt werden oder durch die einheitliche Entscheidung der Führungsebenen der anderen drei Einheiten, die an dem System beteiligt sind.

    Fortbildung:

    • Um ein LEO-Supervisor zu werden, muss ein Mitglied der Fraktionen Jedi, ST, FC oder CIU eine Fortbildung bei einem LEO-Supervisor Ausbilder aus mindestens einer der Fraktionen abschließen.
    • Die Einheitsleiter der jeweiligen Fraktion können LEO-Supervisor in ihrer eigenen Fraktion zu LEO-Supervisor Ausbildern ernennen.
    • Um ein LEO-Supervisor zu werden, muss ein Mitglied der Fraktionen mindestens den Rang Sergeant (ST, FC, CIU) oder General (Jedi) sein.
      • Besitzer der Zusatzfraktion einer dieser Fraktionen im passenden Rang aus den RMC oder A-Arc können ebenfalls LEO-Supervisor werden.
    • Um ein LEO-Supervisor zu werden, muss ein Mitglied der Fraktionen die Alpha Fortbildung zum Gesetzbuch der ST bestanden haben.
    • Bei dem Nichtbestehen eines Teils kann dieser entsprechende Teil nach sieben Tagen wiederholt werden.
    • Die Fortbildung besteht aus drei Teilen:
    • Theoretischer Test
      • Hier werden die Informationen aus dem Militärstrafgesetzbuch und dieses Addendums abgefragt.
    • Feedback Teil
      • Bei Bestehen oder Nichtbestehen wird nach dem Test eine kleine Feedbackrunde durchgeführt, um über die Fehler im Fragebogen zu sprechen
      • Außerdem kann der Teilnehmer Fragen stellen und sämtliche Unklarheiten klären.
    • Praxis Teil
      • Hier wird der Teilnehmer mit einer STS Situation konfrontiert wo ein Straftäter einen Supervisor bezüglich des Fehlverhalten des ST anfordert. Hierbei muss erkannt werden ob der ST Fehlverhalten vorgewiesen hat und wie damit umgegangen wird.