1 Einberufung
Militärtribunale können einberufen werden bei:
- Straffällen der Sicherheitsstufe 5
- Straffällen, die nicht ausreichend vom aktuellen Militärgesetzbuch abgedeckt sind
Sie haben den Zweck der Aufklärung der Fälle und der Sanktionierung der Beteiligten.
2 Durchführung
- Der Leo, welcher die Anklage stellt, hat diese vor den Richtern des Tribunals zu verteidigen
- Es gibt 3 Richter
- Mindestens 1 STS, der den Vorsitz übernimmt.
- Die 3 Richter müssen mindestens aus 2 Einheiten Stammen.
- Die 3 Richter dürfen nicht aus der Einheit des Angeklagten stammen.
- Üblicherweise sind die 2 weiteren Richter die aktuell 2 Ranghöchsten der GAR.
- Der Angeklagte hat das Recht auf einen externen Verteidiger.
- Dieser kann frei gewählt werden und muss kein LEO oder STS sein.
- Sollte der Angeklagte selbst keinen Verteidiger organisieren können, wird ihm ein Pflichtverteidiger vom Gericht zur Verfügung gestellt.
- Der Angeklagte muss ausdrücklich auf sein Recht auf einen Verteidiger verzichten, um sich selbst zu verteidigen.
3 Urteil
- Die Richter beraten sich gemeinsam nach Einholung aller Aussagen und Beweise.
- Der Vorsitzende hat das letzte Wort, jedoch kann seine Entscheidung bei unzureichender Begründung von den anderen Richtern für nichtig erklärt werden.
- Das Militärtribunal kann frei ein Strafmaß finden, dass so auch nicht im Militärgesetzbuch stehen muss.
- Es können Höchststrafen wie Versetzung nach Corouscant oder Kamino oder sogar eine Exekution angeordnet werden.
- Diese ist OOC mit einer maximal 24h Charaktersperre zu ahnden.
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