1 Definition
- Eine Person außer Dienst verliert ihre Befehlsgewalt, sofern vorhanden SL 2 und 3 sowie alle Rechte nach RSGB und den Addenden, außer die durch §3 festgelegten Rechte.
- Strafrechtlich gilt die Person nun als Zivilist (Ausnahme: Klone).
- Sämtliche durch das Militär ausgestellte Ausrüstung, ausgenommen einer DC-17 und der Standard Uniform oder der Weißen Rüstung darf nicht getragen werden.
2 Außer Dienst treten
- Soldaten können mit Genehmigung eines Offiziers außer Dienst treten, sofern sie keinen aktiven Einsatz haben.
- Stabsoffiziere können Untergebene ihrer Einheit vom Dienst suspendieren.
- Flaggoffiziere können Untergebene außerhalb der eigenen Einheit vom Dienst suspendieren.
- Suspendierungen sind einem Befehl gleichzusetzen.
- Klonsoldaten können für permanent dienstuntauglich erklärt und nach Kamino geschickt werden, sofern einstimmig separate Vertreter von RMC, LEO/S und Navy dafür stimmen.
3 In den Dienst treten
- Ein Soldat kann eigenständig wieder in den Dienst treten, sofern er nicht suspendiert ist.
- Ein Vorgesetzter darf die außer Dienst gestellte Person jederzeit wieder in den Dienst verpflichten, sollte die Person dienstfähig und nicht suspendiert sein.