RSGB Addendum 7 - Außer Dienst treten

  • RSGB Addendum 7 - Außer Dienst treten:

    1 Definition

    • Eine Person außer Dienst verliert ihre Befehlsgewalt, sofern vorhanden SL 2 und 3 sowie alle Rechte nach RSGB und den Addenden, außer die durch §3 festgelegten Rechte.
    • Strafrechtlich gilt die Person nun als Zivilist (Ausnahme: Klone).
    • Sämtliche durch das Militär ausgestellte Ausrüstung, ausgenommen einer DC-17 und der Standard Uniform oder der Weißen Rüstung darf nicht getragen werden.

    2 Außer Dienst treten

    • Soldaten können mit Genehmigung eines Offiziers außer Dienst treten, sofern sie keinen aktiven Einsatz haben.
    • Stabsoffiziere können Untergebene ihrer Einheit vom Dienst suspendieren.
      • Flaggoffiziere können Untergebene außerhalb der eigenen Einheit vom Dienst suspendieren.
      • Suspendierungen sind einem Befehl gleichzusetzen.
    • Klonsoldaten können für permanent dienstuntauglich erklärt und nach Kamino geschickt werden, sofern einstimmig separate Vertreter von RMC, LEO/S und Navy dafür stimmen.

    3 In den Dienst treten

    1. Ein Soldat kann eigenständig wieder in den Dienst treten, sofern er nicht suspendiert ist.
    2. Ein Vorgesetzter darf die außer Dienst gestellte Person jederzeit wieder in den Dienst verpflichten, sollte die Person dienstfähig und nicht suspendiert sein.