1 Definition
- Eine Person außer Dienst verliert ihre Befehlsgewalt, sofern vorhanden SL 2 und 3 sowie alle Rechte nach RSGB und den Addenden, außer die durch §3 festgelegten Recht.
- Strafrechtlich gilt die Person nun als Zivilist (Ausnahme: Klone).
- Ein Vorgesetzter darf die außer Dienst gestellte Person jederzeit wieder in den Dienst holen, sollte die Person dienstfähig sein.
2 Bedingungen
- Ein Offizier muss das Verlassen des Dienstes gewähren.
- Der Soldat darf keinen aktiven Einsatz aktuell durchführen.
- Sämtliche durch das Militär ausgestellte Waffen und Rang Marken müssen abgelegt werden (Ausnahme: Eine Pistole)
3 Standard Ablauf
- Um Erlaubnis bei einem Offizier erbitten.
- Sich offiziell vom Dienst abmelden, indem man einen Funk per Comlink absetzt.
- Waffen ablegen. Eine Pistole darf man weiterhin bei sich führen.
- Es wird auf die unbemalte CT Rüstung oder die graue Uniform ohne Rangplaketten gewechselt.
Nun ist man offiziell außer Dienst getreten.