1 Fraktionsleiter Regelwerk
§ 1 [Gültigkeit]
(1) Dieses Regelwerk gilt für jeden Fraktionsleiter auf dem SWTOR:RP Server.
§ 2 [Sanktionen]
(1) Die Administrative sowie die Fraktionsverwaltung hält sich vor, bei einem Verstoß gegen das Regelwerk eigenständig und nach eigenem Maß Sanktionen zu verhängen.
(2) Diese Sanktionen reichen von einzelnen Strikes bis hin zum Rauswurf mit Bewerbungssperre.
§ 3 [Beförderungsregeln]
(1) Die Beförderungszeiten richten sich am Authority Level des nächsten Ranges. Das Authority Level wird verdoppelt und die verdoppelte Zahl wird als die Wartezeit in Tage betrachtet.
(2) Ausnahme: In UEB Phasen wird es nicht verdoppelt.
Beispiel
Man ist vollwertiger Schatten und besitzt das Authority Level 4. Um auf den nächsten Rang aufzusteigen, welcher das Authority Level 5 hat, benötigst du also 10 Tage.
In einer UEB Phase würden es dann 5 Tage sein, da der Wert nicht verdoppelt wird.
§ 4 [UEB-Phasen]
(1) Eine UEB-Phase tritt in Kraft, sobald ein neuer Fraktionsleiter erwählt wurde und er einen durch die Fraktionsverwaltung legitimierten Clear [5.1] durchführen darf.
(1.1) Eine UEB-Phase tritt in Kraft, insofern die Fraktion leer ist.
(2) In einer UEB-Phase ist es erlaubt, Personen direkt in hohe Posten einzusetzen, um die Fraktionsleitung in ihren Tätigkeiten beim Aufbau zu entlasten.
(2.1) Im Militär dürfen alle 4 Lieutenants sofort besetzt werden. Im Geheimdienst dürfen beliebig zwei Personen eingesetzt werden. Bei den Machtnutzern dürfen 4 Ratsmitglieder sowie 4 Meister/Lords besetzt werden.
(3) Die UEB besetzten Personen dürfen ihre Ränge behalten, insofern der Fraktionsleiter dies genehmigt am Ende der UEB-Phase.
(4) Die Beförderungen richten sich nach [3.2] für die gesamte UEB-Phase. Personen, denen ein UEB Rang zugesprochen worden ist, dürfen nach [3.2] ebenso befördert werden.
(5) Eine UEB-Phase dauert 14 Tage an. Der Beginn der UEB-Phase wird in Absprache mit der Fraktionsverwaltung zusammen datiert.
§ 5 [Fraktions-Clear]
(1) Ein Fraktions-Clear darf unter folgenden Umständen vom Fraktionsleiter bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden:
(1.1) Extrem negative Fraktionsstimmung, besonders in den höheren Positionen.
(1.2) Zu niedrige Aktivität
(1.3) Unterschiedliches Werteverständnis in den höheren Posten
(1.4) Schaffung einer neuen Chancengleichheit
(2) Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Clear zu legitimieren oder zu verbieten.
§ 6 [Dokumentation]
(1) Es muss ein eigener Fraktionsbeitrag erstellt werden.
(1.1) Innerhalb dieses Fraktionsbeitrages MÜSSEN Beförderungen, Degradierungen oder Rauswürfe über einen Beitrag unter dem Fraktionsbeitrag dokumentiert werden.
(1.2) Dies muss innerhalb von drei Tagen eingetragen werden.
(1.3) Sollte es dazu kommen, dass man etwas nachtragen muss, so muss das Datum der Beförderung, Degradierung oder des Rauswurfs mit angegeben werden.
§ 7 [Andere Plattformen]
(1) Discords, Trellos oder anderweitige Plattformen, die zur Verwaltung dienen, werden von der S-Administration auf Anfrage gestellt.
(1.2) Das Verwenden von eigenen Trellos, Discords oder anderweitigen Plattformen, die zur Verwaltung dienen und nicht von der S-Administration gestellt werden, gelten als verboten.